+ Unsere Klienten

Willkommen in unserem Klientenbereich

Sie oder Ihr Kind haben Beeinträchtigungen, die Ihren Alltag erschweren? In unserer Ergotherapie in Cottbus arbeiten wir mit individuell auf unsere Klienten abgestimmten Behandlungsmethoden. Dabei steht stets der Mensch im Vordergrund. Uns ist bewusst, dass keine Geschichte gleich ist und dass eine Therapie daher niemals der anderen gleicht.

Unsere Klienten genießen folgende Vorteile:

  • Wir beherrschen verschiedene Behandlungsmethoden und können diese individuell anwenden
  • Unsere Praxisräume eignen sich für verschiedene Therapieansätze
  • Unsere Ergotherapie-Praxis ist behindertengerecht eingerichtet
  • Wir bieten in Einzelfällen auch Hausbesuche an
  • Und noch vieles mehr

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+Informationen & Links

Hier finden Sie alle wichtigen Infos & Links

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+ Wir sind für Sie da!

Ihre Ergotherapie in Cottbus

Sie oder Ihr Kind möchten Fähigkeiten (wieder) erlernen, um einen selbstbestimmten Alltag leben zu können? Dann sind Sie bei uns richtig. In unserer Praxis für Ergotherapie bieten wir eine Vielzahl an Behandlungen für Erwachsene und Senioren sowie für Kinder und Jugendliche an. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir freuen uns auf Sie!

+ Fragen & Antworten

Unser FAQ für Sie

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.

Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern (z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert.

Für eine Ergotherapie benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine Verordnung.

Gesetzlich versicherte Klienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit, sowie Klienten, mit einer Zuzahlungsbefreiung.

Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.

Eine Honorarvereinbarung führen wir mit privatversicherten Klienten durch.

Je nach Verordnungsinhalt sind für die Therapie nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinie verschiedene Zeiteinheiten vorgeschrieben:

  • motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45 Minuten
  • psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten

Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.

Eine Honorarvereinbarung führen wir mit privatversicherten Klienten durch.

Es findet in der ersten Einheit als Grundlage der Therapie eine Befunderhebung und eine Anamnese statt, um mit Ihnen gemeinsam Ziele und den weiteren Verlauf abzusprechen. Dies geschieht individuell und speziell auf sie zugeschnitten, mit ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Sie können den Prozess unterstützen, indem sie vorhandene Arzt- u. Therapieberichte mitbringen.

Hausbesuche sind auf eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes auch möglich.

  • motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45 Minuten
  • psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten

Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10.-€.

Eine Honorarvereinbarung führen wir mit privatversicherten Klienten durch.

Eltern und Angehörige tragen einen großen Anteil zum Erreichen der Ziele in der Ergotherapie. Sie begleiten die Therapieeinheit, setzen Pläne zusammen mit dem Klienten um, oder unterstützen auf anderer Weise den Klienten.

Die Therapeuten bieten auch eine Beratung außerhalb der Praxis an, um eine bestmögliche Übertragung der erarbeiteten in den Alltag zu erreichen .Sei dies im Gespräch mit Lehrern, Erziehern in Schule und Kindergarten. Möglich ist dies aber auch in der Häuslichkeit oder im Büro.

Zur Absage von Terminen ist es wichtig 24 h (ein Tag vorher), telefonisch oder per mail abzusagen, um eine Planung für den Therapeuten zu ermöglichen. Findet dies nicht statt, ist die Praxis leider genötigt, eine Ausfallrechnung zu stellen.